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Bitte beachten Sie deshalb auch die jeweils aktuell gültigen Verkaufsunterlagen wie z.B. den jeweiligen aktuell gültigen Verkaufsprospekt mit ausführlichen Risikohinweisen der fondsauflegenden- und verwaltenden Kapitalverwaltungs-/Verwaltungsgesellschaften.
Alle Angaben zu Investmentfonds dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf und/oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Eine Garantie und/oder Zusicherung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität für die Angaben kann nicht übernommen werden. Es wird von der FNZ Bank außerhalb der von ihr angebotenen Vermögensverwaltung nicht überprüft, ob der Kunde die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen hat, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Investmentanteilen beurteilen zu können. Die FNZ Bank geht davon aus, dass der Kunde sich entsprechend seinem Erfahrungs- und Kenntnisstand über die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere Preiskonditionen) sowie die zu erwerbenden Investmentanteile bzw. Wertpapiere hinreichend (auch hinsichtlich der Provisionszuflüsse) informiert hat.
Soweit die FNZ Bank Börsen- oder Wirtschaftsinformationen, Kurse, Indizes, Preise, Nachrichten und allgemeine Marktdaten auf der Internetseite bereitstellt, dienen diese nur der Information und der Unterstützung der selbstständigen Anlageentscheidung des Kunden. Sie stellen keine konkreten Empfehlungen zum Kaufen, Halten oder Verkaufen eines Finanzprodukts dar und begründen kein individuelles Beratungs- oder Auskunftsverhältnis. Darüber hinaus stellen sie auch keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Bevor Investmententscheidungen getroffen werden, sollte der Kunde sich über die Chancen und Risiken des Investments informieren. Dies kann neben den finanziellen auch die steuerlichen und rechtlichen Aspekte betreffen.
Wir weisen darauf hin, dass aus der Wertentwicklung eines Finanzprodukts in der Vergangenheit nicht auf zukünftige Erträge geschlossen werden kann.
Haftung für Links
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Urheberrecht
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Kein Angebot an besondere Kundengruppen
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Der EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, der Vorschriften zur Förderung nachhaltiger Investitionen enthält, ist ein wichtiger Schritt zur Umlenkung von Kapital in eine nachhaltige Wirtschaft. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Die EU-Offenlegungsverordnung versucht für eine größere Transparenz darüber zu sorgen, inwieweit Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung aufweisen, in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen. Dabei ist ein hoher Standardisierungsgrad der Informationen erforderlich, der Anlegern bei der Produktauswahl helfen soll. Die EU-Offenlegungsverordnung teilt Fonds, je nachdem, inwieweit die Nachhaltigkeit berücksichtigt wird, in verschiedene Kategorien ein. Für jede Kategorie gelten unterschiedliche Transparenzanforderungen. Diese Kategorien entsprechen den Artikeln 6, 8 und 9 innerhalb der EU-Offenlegungsverordnung 2019/2088. Die nachfolgenden Veröffentlichungen beziehen sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen auf den Websites unseres Unternehmens gemäß der EU- Offenlegungsverordnung.
Hinweise nach der EU-Offenlegungsverordnung zur Unternehmensführung
Stand* 10.12.2024 (aktualisiert den Stand vom 20.07.2023)
Die FNZ Bank SE, LEI 391200014TK600CZIE75, möchte als Unternehmen versuchen einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften zu leisten. Potenzielles Ziel ist es, unter anderem die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.
Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensorganisation und -strategie selbst, sieht die Bank es als ihre Aufgabe an, auch ihren Kunden und Kooperationspartner im Rahmen der zu der Bank bestehenden Geschäftsverbindung zunehmend für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Der Ausbau der Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist für die Bank als Unternehmen von strategischer Bedeutung.
Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Geschäftsphilosophie. Daher werden Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken bei der Ermittlung der variablen Vergütung sowohl für Mitarbeiter als auch für den Vorstand berücksichtigt.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung (sogenannte Nachhaltigkeitsrisiken) könnten in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation eines Basiswertes (bspw. Unternehmens) und damit auf die Wertentwicklung zugehöriger Finanzprodukte haben. Derzeit besteht für die FNZ Bank jedoch leider nicht die Möglichkeit derartige Risiken im Rahmen der von ihr angebotenen Wertpapierdienstleistungen auszuschließen, worauf hiermit explizit hingewiesen wird.
Grundsätzlich werden ESG-Risiken nicht als eigene Risikoart, sondern vielmehr als Risikotreiber der wesentlichen Risikoarten der FNZ Bank angesehen. Dementsprechend erfolgt eine Untersuchung und Bewertung im Rahmen etablierter Prozesse. Sollten sich hier wesentliche Erkenntnisse in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken ergeben, werden diese im Rahmen des bestehenden Risikomanagementprozesses intern über das gesamte Unternehmen hinweg berücksichtigt.
In der Finanzportfolioverwaltung berücksichtigt die FNZ Bank Nachhaltigkeitsrisiken je nach Produktkategorie auf spezifische Weise. Diese differenzierte Vorgehensweise ist in den vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 näher beschrieben. In der Anlageberatung integriert die FNZ Bank Nachhaltigkeitsrisiken in den Produktauswahlprozess und berücksichtigt sie als Bestandteil der Risikobetrachtung.
Erklärung der Bank, dass sie nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt
Erklärung der Bank, dass sie in ihrer Anlageberatung nachteilige Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung für die Finanzportfolioverwaltung
Die nachfolgenden Informationen zu der von der Bank erbrachten Finanzportfolioverwaltung, bei denen die Bank ökologische und soziale Merkmale bei der Auswahl der Finanzinstrumente berücksichtigt, sind nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten vorgeschrieben.
Wir weisen darauf hin, dass die FNZ Bank als Unternehmen bei ihren Kunden im Rahmen der Vermögensverwaltung Nachhaltigkeitskriterien stets gerne berücksichtigen würde. Derzeit ist dies aber nur bei ausgewählten Anlagestrategien möglich.
Nähere Informationen zu diesen ausgewählten Anlagestrategien finden Sie hier.
*Änderungshistorie
Die FNZ Bank ist gegen Diskriminierung und steht für die Gleichbehandlung aller Menschen/ Geschlechter und bemüht sich in ihrem Sprachgebrauch bei der Personenbezeichnung alle Geschlechtergruppen gleichermaßen anzusprechen. Dabei wird an einer schrittweisen Umstellung von Unterlagen und Texten gearbeitet. So wird zum Beispiel bereits in den Stellenausschreibungen, den Depoteröffnungsanträgen und in den Bedingungen der Zusatz (m/w/d) verwendet, um alle binären wie auch nicht- binären, gender-diversen und transgender Personen gleichermaßen anzusprechen.