Wissenswertes zu Ihren Jahresendunterlagen für 2022

Ab Mitte Januar 2023 stellt ebase sukzessive alle wichtigen Unterlagen z. B. die Jahressteuerbescheinigung 2022 im Online-Postkorb zur Verfügung.

Ab Jahresbeginn 2023 stellen wir Ihnen folgende Informationen im Zuge des Jahresendversandes sukzessive in Ihrem Online-Postkorb im Online-Banking zur Verfügung:

  • Jahresdepotauszug zum 31. Dezember 2022
  • Jahressteuerbescheinigung für 2022 (inkl. Erträgnisaufstellung) 
  • ggf. eine Information über den Verlustausgleich 2022 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)
  • ggf. elektronische Vermögensbildungsbescheinigung 2022 (nur sofern in Ihrem Fall gegeben)


Jahressteuerbescheinigung für 2022 und VL-Bescheinigung – Zustellung im zweiten Quartal 2023

Ab Ende April 2023 erhalten Sie den Quartalsdepotauszug und die Jahressteuerbescheinigung für 2022 in Ihrem Online-Postkorb. Sollten Sie einen Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen bei uns führen, erhalten Sie die Information zur elektronischen Meldung der Vermögenswirksamen Leistungen bis voraussichtlich Mitte Mai.


Individuellen Kostentransparenz ( Ex-post -Kosteninformation) für 2022 – Versand voraussichtlich im dritten Quartals 2023

Zum 30. Juni steht für viele Fonds das Geschäftsjahresende an. Sobald alle erforderlichen Daten des jeweiligen Fonds bei ebase eingegangen sind, erfolgt im Anschluss (voraussichtlich zu Beginn des dritten Quartals) der Versand der individuellen Kostentransparenz (Ex-post-Kosteninformation).


Vorabpauschale und Verlustausgleich für 2022

Was ist eine Vorabpauschale und fällt diese für 2022 an? Bin ich davon betroffen? Wozu dient die Verlustbescheinigung?

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den weiterführenden Informationen rund um den Jahresendversand 2022.