
Bis zu 560 Euro geschenkt – Jahr für Jahr
Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Doch ein Drittel verzichtet darauf und lässt jährlich Geld liegen. Dabei ist es so einfach: Sichern Sie sich jährlich bis zu 480 Euro vom Arbeitgeber plus bis zu 80 Euro staatliche Förderung. Das macht zusammen bis zu 560 Euro extra, die Sie mit einem VL-Sparplan in Fonds oder ETFs mit attraktiven Renditechancen an den Kapitalmärkten für sich arbeiten lassen können.
Quelle: Untersuchung von Herrn Professor Kleine im Auftrag der FNZ Bank
So funktioniert VL-Sparen mit Fonds und ETFs
1
Bis zu 480 Euro vom Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber zahlt je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro monatlich – zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Zahlt er weniger? Dann stocken Sie selbst auf – so sichern Sie sich volle staatliche Förderungen und bauen Vermögen auf.
2
Attraktive Renditechancen durch Fonds & ETFs
Anders als beim Bausparvertrag profitieren Sie von der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte. Durch regelmäßige Einzahlungen nutzen Sie automatisch den Cost-Average-Effekt: Bei niedrigen Kursen kaufen Sie mehr Anteile, bei hohen weniger – Schwankungen können so ausgeglichen werden.
3
Bis zu 80 Euro staatliche Förderung jährlich
Bei einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) erhalten Sie 20 % Arbeitnehmersparzulage – maximal 80 Euro pro Jahr.
4
Große Auswahl an Fonds und ETFs
Wählen Sie aus über 2.500 VL-fähigen Fonds und ETFs. Besonderheit: Bei uns können Sie Ihre VL auch in ETFs investieren. Möchten Sie mehr erfahren? Werfen Sie einen Blick auf die ETF-Favoriten unserer Kunden.
Risikohinweis: Eine Investition in Wertpapiere unterliegt bestimmten Risiken. Diese können kumuliert oder einzeln auftreten. Die Chancen und Risiken im Überblick.
In 3 einfachen Schritten zum VL-Sparplan
1
Anspruch prüfen
Fast alle Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten haben Anspruch auf VL – Teilzeitkräfte anteilig. Prüfen Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber nach. Tipp: Nutzen Sie unseren VL-Rechner, um Ihren möglichen Anspruch zu ermitteln.
2
Fonds oder ETF auswählen
Finden Sie den passenden Fonds/ETF über unsere Fondssuche oder lassen Sie sich von den beliebtesten VL-Investments unserer Kunden inspirieren. Nachhaltige Geldanlage ist Ihnen wichtig? Dann filtern Sie gezielt nach ESG-Kriterien.
3
Automatisch Vermögen aufbauen
Nach der Depoteröffnung erhalten Sie eine Arbeitgeberbescheinigung. Reichen Sie diese ein – fertig! Ihr Arbeitgeber überweist dann sechs Jahre lang automatisch auf Ihr VL-Depot. Nach einem Jahr Ruhephase steht Ihnen das Geld frei zur Verfügung.
Wie hoch ist Ihr VL-Anspruch?
Die Höhe richtet sich nach Branche, Region und Tarifvertrag – nicht nach Ihrem Gehalt. Üblich sind zwischen 6,65 Euro und 40 Euro pro Monat. Ihr Arbeitgeber zahlt weniger? Stocken Sie einfach bis zu 40 Euro monatlich selbst auf.
Berechnen Sie unverbindlich die voraussichtliche Höhe Ihres VL-Anspruchs.
Transparente Preise
12 Euro pro Jahr
Weitere Fonds/ETFs können jederzeit hinzugefügt werden.
Zusätzlich fallen beim Handel eine Ausgabeaufschlag für Fonds oder Transaktionsentgelt für ETFs an. Alle Details finden sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Für Auszubildende:
Minderjährige zahlen bis zu ihrer Volljährigkeit kein jährliches VL-Vertragsentgelt.
VL-fähige Fonds & ETFs entdecken
In der Fondssuche können Sie aus über 2.500 VL-fähigen Fonds und ETFs wählen. Sie wollen sich inspirieren lassen? Werfen Sie einen Blick auf die Top-Listen der am häufigsten gekauften Fonds und ETFs des letzten Quartals.
Diese Fonds wurden am häufigsten für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gewählt.
Sie haben bereits ein BMW Premium Investmentdepot?
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| Fondsname Anlageschwerpunkt |
Wertentwicklung | Nachhaltigkeit | Kosten | Währung | Region | Infos | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Jahr | 5 Jahre | regulär | finvesto | |||||
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Beliebteste Fonds gemessen am abgesetzten Volumen (Mittelzufluss) der FNZ Bank Kunden im Zeitraum 01.07.2025 bis 30.09.2025. Die vorstehende tabellarische Darstellung beruht auf rechtlich unverbindlichen Erwägungen und Auswertungen der FNZ Bank. Sämtliche Angaben dienen ausschließlich Informations- und Werbezwecken und haben keine Rechtsverbindlichkeit und stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie soll lediglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzt nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung.
Diese Fonds wurden besonders häufig für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) gewählt.
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Wertentwicklung | Nachhaltigkeit | Kosten | Währung | Region | Infos | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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Häufige Fragen rund um VL – kurz erklärt
Wie wird in den VL-Sparplan eingezahlt?
Ihr Arbeitgeber überweist die Beiträge direkt auf Ihr VL-Depot. Möchten Sie aufstocken, wird auch Ihr Anteil automatisch vom Gehalt einbehalten.
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Der Anlagezeitraum wird durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Demzufolge insgesamt sieben Jahre: sechs Jahre Ansparphase plus ein Jahr Ruhezeit. Danach können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderung beantragen Sie ganz einfach mit der „Anlage VL“ in Ihrer Steuererklärung.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) erhalten Sie 20 % Arbeitnehmersparzulage auf maximal 400 Euro jährlich – also bis zu 80 Euro.
Ein VL-Vertrag läuft über sieben Jahre (Sperrfrist), z. B. bei Bausparverträgen oder Fondssparplänen. Kündigen Sie innerhalb dieser Sperrfrist, verlieren Sie den Anspruch auf die staatliche Förderung.
Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Sparzulage für die förderberechtigten Jahre in Ihren Sparvertrag ausgezahlt.
Wie erhalte ich die Arbeitgeberbescheinigung?
Automatisch nach der Depoteröffnung – per Post und in Ihren Online-Postkorb. Tragen Sie den Sparbetrag ein und reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Was passiert bei ausbleibenden Zahlungen?
Leistet Ihr Arbeitgeber ein volles Kalenderjahr keine Zahlungen und werden die Erträge nicht wiederangelegt, gilt der Vertrag als unterbrochen. Die Sperrfrist beginnt dann für neue Zahlungen von vorn.