Barrierefreiheit
Die FNZ Bank SE setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.
Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter fnz.de veröffentlichte Webseite der FNZ Bank SE, das unter portal.fnz.de zugängliche Online-Banking sowie der mobilen Anwendungen, der FNZbanking und FNZsecure App, der FNZ Bank SE.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte auf der Website fnz.de
Folgende Inhalte sind aktuell nach Norm EN301549 noch nicht barrierefrei:
- Vereinzelt gibt es Bilder ohne Beschriftung.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
- Vereinzelt ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung.
- Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte.
- Vereinzelt gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist.
- Vereinzelt kann es bei einer starken Vergrößerung noch Einschränkungen in der Darstellung und Erreichbarkeit von Elementen geben.
- Einzelne Animationen können noch nicht in vollem Umfang manuell gesteuert werden.
- PDFs sind noch nicht durchgehend barrierefrei und werden sukzessive angepasst.
Die Prüfung wurde mithilfe der Eye- Able® Technologie der Web Inclusion GmbH am 26.06.2025 durchgeführt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Zusätzlich wurden stichprobenartig einzelne Webseiten auf fnz.de manuell durch Web Inclusion GmbH und FNZ Bank SE getestet.
Einsatz der Accessibility Software EYE-Able
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barrierereduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen.
Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
• eine adaptive Schriftvergrößerung,
• eine freie Anpassung der Farbkontraste,
• eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
• ein Blaufilter,
• ein Nachtmodus,
• eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
• eine Kompensation von Farbschwächen sowie
• weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden.
Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
Mehr Informationen finden Sie unter www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts über Eye-Able kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Online-Banking
Grundsätzlich erfolgt eine WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)-orientierte Entwicklung des Online-Bankings welche auf einer geordneten, semantischen HTML-Struktur basiert.
- Umgesetzt sind folgende Inhalte:
- Stufenlose Zoommöglichkeit ohne das Layout zu zerstören
- Schriftgrößen ändern sich automatisch beim Zoomen
- Automatischer Wechsel beim Zoomen in verschiedene Frames
- Hohe Kontraste
- Zusätzlich kann der Kunde eine High-Kontrast-Variante auswählen
Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen wird auf den Einsatz einer Accessibility-Software innerhalb des geschützten Bereichs des Online- Bankings verzichtet.
Wir weisen darauf hin, dass Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 in den Online- Postkorb eingestellt wurden als archievierte Dokumente gelten und diese werden nicht nachträglich barrierefrei gestaltet werden.
Die FNZ Bank ist fast ausschließlich im B2B2C-Geschäftsfeld tätig bei dem die Kunden über einen Vermittler betreut werden. Dieser steht dem Kunden als Ansprechpartner bei Fragen bzw. als Unterstützung bei z.B. der Erfassung von Kundenaufträgen zur Verfügung.
In den kommenden Monaten werden wir weitere Funktionen ergänzen und verbessern, um die Nutzung hinsichtlich der Barrierefreiheit noch komfortabler zu gestalten.
Formulare und Dokumente
Es ist uns ein großes Anliegen im Rahmen der Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kontinuierlich Verbesserungen und Ergänzungen bei der Erbringung unserer Dienstleistungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang werden wir sukzessive die unseren Kunden zur Verfügung gestellten Formularen und Dokumenten barrierefrei gestalten und im Format PDF/UA anbieten.
Informationen zur Barrierefreiheit unserer Produkte & Leistungen
Die rechtliche Grundlage für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Nach dem BFSG sind wir verpflichtet zu beschreiben, wie unserer Dienstleistungen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
Erfahren Sie mehr in unseren Kundeninformationen in leichter Sprache:
Kontakt zu uns
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf unserer Website?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen und beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
FNZ Bank SE Bahnhofstraße 20
85609 Aschheim
barrierefreiheit@fnz.de
+49 89 45460 890
Außergerichtliche Streitbeilegung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden?
Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unsere Dienstleistung?
In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bank werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die Kontaktdaten der MLBF sind:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail:mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.