Compliance

Compliance beschreibt das ordnungsgemäße und gesetzestreue Handeln aller Geschäftsbereiche und ist die Grundlage unternehmerischer Verantwortung. Für Banken geht es dabei in erster Linie um die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Bank und ihren Kunden. Darüber hinaus gilt es, den Schutz von Insiderinformationen, sonstigen vertraulichen Informationen über unsere Kunden und ihre Geschäfte sowie den Anlegerschutz zu gewährleisten.

Da sich Geschäftsprozesse stetig wandeln und neue gesetzliche Anforderungen entstehen, arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der compliance-relevanten Prozesse und entwickeln diese ständig weiter.

Die Stabstelle Compliance bei der FNZ Bank untersteht direkt der Geschäftsführung. Darüber hinaus hat sie selbst umfangreiche Weisungs- und Eskalationsrechte sowie Informations- und Untersuchungsrechte. Die Stabstelle Compliance tauscht sich regelmäßig mit einem unabhängigen Netzwerk von Compliance-Abteilungen aus. Der regelmäßige Kontakt zu Verbänden ermöglicht auf dem neuesten Stand hinsichtlich nationaler und internationaler Vorgaben zu sein.

Zum Schutz vor Wirtschaftskriminalität und für die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten – helfen Sie mit!

Die FNZ Bank bekennt sich in ihrem Unternehmensleitbild zu rechtskonformem und integrem Verhalten – sowohl im täglichen Miteinander als auch im Umgang mit Kunden, der Umwelt, den Geschäftspartnern und der Gesellschaft. Wir setzen uns daher aktiv dafür ein, wirtschaftskriminellem Fehlverhalten sowie Verstößen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorgaben vorzubeugen, sie aufzudecken und konsequent zu verfolgen.

Im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umfasst dies auch die Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes entlang unserer gesamten Lieferkette. Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Sorgfaltspflichten ermöglichen wir die Meldung von Hinweisen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße im eigenen Geschäftsbereich oder bei direkten bzw. indirekten Zulieferern. Für den Umgang mit solchen Meldungen hat die FNZ Bank eine Verfahrensordnung eingeführt.

Zu diesem Zweck hat die FNZ Bank die Speak-Up Line eingerichtet – eine geschützte und webbasierte Hinweisgeberplattform. Sie steht allen Mitarbeitenden sowie externen Personen wie Kunden, Kooperationspartnern und Lieferanten offen. Über die Plattform können Hinweise zu mutmaßlich wirtschaftskriminellen Handlungen, Gesetzesverstößen, Verstößen gegen interne oder regulatorische Vorgaben sowie zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen übermittelt werden. Zur SpeakUp-Line der FNZ Bank

Integrität gehört zum Selbstverständnis der FNZ Bank. Sie bildet das Fundament für eine nachhaltige Unternehmenskultur, die geprägt ist von verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln im Umgang miteinander sowie mit allen Kunden und Geschäftspartnern.

Die Verhaltensgrundsätze der FNZ Bank halten diese Mindeststandards verbindlich fest und geben einen Orientierungsrahmen für korrektes und moralisch einwandfreies Verhalten bei der täglichen Arbeit. Sie machen deutlich, was von allen Mitarbeitern des Unternehmes erwartet wird. Dazu gehört es, Gesetze, Regularien und interne Vorschriften einzuhalten und sich von ethischen Grundsätzen im täglichen Handeln leiten zu lassen.

Integrität und rechtmäßiges Handeln sind Voraussetzungen für den gemeinsamen Erfolg der FNZ Bank und ihrer Kooperationspartner. Die FNZ Bank muss sich auf die Zuverlässigkeit ihrer Kooperationspartner und der von diesen eingesetzten Dritten (Untervermittler etc.) absolut verlassen können, insbesondere dann, wenn diese - z.B. im Rahmen der Kundenlegitimation - im rechtlichen Verantwortungsbereich der FNZ Bank tätig werden.

Um mögliche Compliance-Risiken in der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern und der für diese tätigen Dritten identifizieren zu können, ist die FNZ Bank aufsichtsrechtlich zur Durchführung von Kooperationspartner-Risikoprüfungen (sog. Know Your Distributor (KYD) - Due Diligence) sowohl vor Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen, als auch im Laufe bestehender Geschäftsbeziehungen verpflichtet.