Provisions- und Entgeltabwicklung

  • Flexible Vergütungsmodelle
  • Mehrstufige Provisionsabrechnung/-auszahlung
  • Serviceentgeltvereinbarungen


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Modulare Vergütungsmodelle für mehr individuelle Freiheit

So individuell wie eine Kundenberatung sollte auch die Vergütung für die Beratungsleistung sein. Wir haben deshalb ein modulares Vergütungssystem geschaffen, dass sich an die unterschiedlichen Bedürfnisse des Partners anpassen lässt.

Flexibel und bedarfsorientiert

Unsere Kooperationspartner legen das für sie passende Vergütungsmodell fest. Die Abwicklung/Auszahlung der Provisionen übernehmen wir für den Kooperationspartner. Folgende Provisions- und Entgeltbausteine stehen zur Verfügung, die je nach Bedarf frei kombiniert werden können:

Die Vertriebsprovision ist die verkaufsabhängige, einmalige Provision, die beim Erwerb von Fondsanteilen vom Kunden zu zahlen ist. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz angegeben. Kooperationspartner bzw. Vermittler haben i. d. R. die Möglichkeit die von der Bank gewährte Vertriebsprovision einzubehalten und/oder eine (Teil-) Bonifizierung ihrer Kunden vorzunehmen, d. h. einen Teil oder die ganze Vertriebsprovision an die Kunden auszukehren.

Die bestandsabhängige, wiederkehrende Provision kann ebenfalls ganz oder teilweise an den Kunden weitergeben werden. Die Gutschrift erfolgt standardmäßig in Form einer Wiederanlage in den jeweiligen Fonds oder kann auf Wunsch des Kunden auf dessen Konto flex bzw. auf dessen externe Bankverbindung gutgeschrieben werden. Die laufende Vertriebsprovision kann für alle unsere provisionsbasierten Produkte gewährt werden und lässt sich mit einer Serviceentgeltvereinbarung kombinieren.

Das Serviceentgelt (SEG) ist ein bestandsabhängiges, wiederkehrendes Entgelt in Ergänzung oder als Alternative zu Provisionen. Das SEG vereinbaren Vermittler im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit dem Kunden und legen die Höhe individuell (marktüblich: 0,5 – 1,5 % p. a. des Depotvolumens bei Verzicht auf Vertriebsprovision) fest.

Vergütungsmodelle für
Vertriebszentralen

Kooperationspartner können die oben aufgeführten Bausteine kombinieren und so aus einem der vier nachfolgenden Modelle wählen.

Modell Komplett

Vertriebsprovision 
+ Laufende Vertriebsprovision
+ Serviceentgelt für Vermittler

Modell Standard

Vertriebsprovision
+ Laufende Vertriebsprovision
für den Kooperationspartner/Vermittler

Modell Transparent

Vertriebsprovision 
+ Serviceentgelt für den Vermittler
- Gewährung der lauf. Vertriebspr. an den Kunden

Modell Transparent Total

(Teil-)Bonifizierung der Vertriebspr. zug. des Kunden
- Gewährung der lauf. Vertriebspr. an den Kunden
+ Serviceentgelt für den Vermittler

Downloads

Hier finden Sie alle Formulare rund um die Einrichtung des Serviceentgelts sowie zur Gewährung der laufenden Vertriebsprovision an den Kunden.

Beratungsleistung im Fokus

Immer mehr Kunden wünschen sich, dass Berater ihre Leistungen unabhängig von zu erwartenden Provisionen anbieten. Genau hier setzt das Serviceentgelt an.

Serviceentgelt
Das spricht dafür:

Voraussetzung: Der Kooperationspartner hat einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit uns geschlossen und der Kunde hat einen separaten Vertrag mit dem Kooperationspartner bzw. dessen Untervermittler geschlossen sowie der rechtzeitig bei uns eingereichte und erfasste „Auftrag zur Einrichtung eines Serviceentgelts für Vermittler“ (nachfolgend „Auftrag“ genannt).

1

SEG-Höhe individuell wählbar
Die Höhe des SEG legt der Kooperationspartner/Untervermittler individuell und gemeinsam mit jedem Kunden fest. Marktüblich sind 0,5 – 1,5 % p. a. (Be- und Abrechnung des Serviceentgelts erfolgt anteilig pro Kalenderquartal. Basis für die Berechnung ist das vorangegangene Kalenderquartal) des Depotvolumens bei Verzicht auf die Gewährung der Vertriebsprovision.

2

Gesicherte und planbarere Einnahmen
Mit dem SEG können Kooperationspartner/Untervermittler planbarere Einnahmen erhalten, die unabhängig von Provisionszahlungen aus den Fonds sind.

3

Automatisierte Be-/Abrechnung und Auszahlung an den Kooperationspartner
Ist das Serviceentgelt einmal mit dem Kunden vertraglich vereinbart, müssen sich Vermittler um nichts mehr kümmern. Wir ziehen das SEG im Namen und Auftrag des Kooperationspartners ein und leiten es an den Kooperationspartner weiter.

Der Berechnungszeitraum umfasst ein Kalenderquartal. Das Serviceentgelt berechnet sich prozentual auf die durchschnittlichen täglich bewerteten Depotbestände des jeweiligen Depots pro Kalenderquartal. Die Basis für die Berechnung des Serviceentgelts ist das vorangegangene Kalenderquartal. Das Serviceentgelt wird grundsätzlich am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende des vorangegangenen Kalenderquartals be-/ und abgerechnet.

Zur Bestandsermittlung werden alle Fondsanteile und sämtliche Depotpositionen, auch gesperrte sowie verpfändete Anteile (z. B. bei VL) berücksichtigt. 

Die Auszahlung an den Kooperationspartner erfolgt bis zum 20. Bankarbeitstag des auf das Quartalsende folgenden Monats.


Illustrative Erklärung der Berechnung vom Serviceentgelt
 

  • Der Einzug des SEG erfolgt - im Namen und Auftrag des Kooperationspartners - durch uns beim Kunden und wird anschließend an diesen weitergeleitet
  • Die SEG-Abrechnung erfolgt zulasten einer frei wählbaren Depotposition des Kundendepots oder durch Belastung des Kontos flex des Kunden
  • Bei Umschichtungen, Käufen, etc. des Kunden sind die Ausgabeaufschläge je nach Vergütungsmodel mit dem SEG abgegolten

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