Common Reporting Standard (CRS)

  • Erklärung und Definition
  • Formulare für nat. und jur. Personen
  • Häufige Fragen (FAQ)
Lächelnde junge Frau, die mit ihren Händen ein Rechteckt vor ihrem Gesicht formt

CRS im Überblick

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen über den automatischen Austausch von steuerlichen Informationen über Finanzkonten. Mit diesem Abkommen hat sich Deutschland verpflichtet, die Informationen über Finanzkonten mit den OECD-Partnerstaaten auszutauschen. In Deutschland ist der Common Reporting Standard (CRS) im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.
 

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FAQ - Häufige Fragen zu CRS

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen über den automatischen Austausch von steuerlichen Informationen über Finanzkonten. Mit diesem Abkommen hat sich Deutschland verpflichtet, die Informationen über Finanzkonten mit den OECD-Partnerstaaten auszutauschen.
In Deutschland ist der Common Reporting Standard (CRS) im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.
Finanzinstitute sind nach dem Common Reporting Standard (CRS) verpflichtet, u.a. die steuerliche Ansässigkeit von jeder meldepflichtigen Person und von jedem meldepflichtigem Rechtsträger, die/der Inhaber eines meldepflichtigen Kontos ist, zu ermitteln und die gemäß § 2 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz-(FKAustG) erforderlichen Daten (Personen -/Konto- sowie Vermögensdaten) in einer jährlichen Meldung an die jeweils zuständige nationale Steuerbehörde, in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, zu melden.
Weitere, detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern.
Die vorliegenden Informationen zum Common Reporting Standard (CRS) sollen lediglich einen ersten Überblick über die Thematik geben und ersetzen weder eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, noch stellen sie eine solche dar. Da die Bank keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen darf, bitten wir Sie, sich zur Klärung von steuerlichen Fragestellungen und Angelegenheiten an Ihren Steuerberater zu wenden.

Das Ziel des Common Reporting Standard (CRS) ist, die internationale Steuerehrlichkeit zu fördern. Bisher haben sich über 100 Länder – darunter Deutschland – darauf verständigt, Personen-/Konto sowie Vermögensdaten nach Vorgabe des Common Reporting Standards (CRS) untereinander auszutauschen.

Eine meldepflichtige Person ist eine natürliche Person oder ein Rechtsträger, die bzw. der nach dem Steuerrecht eines anderen Teilnehmerstaates in diesem ansässig ist.

Der Common Reporting Standard (CRS) ist keine Steuer, sondern ein internationales Meldewesen. Auf Ihre steuerliche Behandlung hat der CRS somit keine Auswirkungen.

Die Bank ist verpflichtet, ab 2016 die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) ihrer Kunden festzustellen und nachzuhalten und ab 2017 die durch den CRS vorgegebenen steuerrelevanten Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Daher müssen Neukunden ab 01.01.2016 bei einer Konto-/Depoteröffnung eine „CRS-Selbstauskunft“ hinsichtlich ihrer steuerliche(n) Ansässigkeit(en) abgeben. Diese ist Bestandteil der Konto-/Depoteröffnungsunterlagen. Infolgedessen ist zukünftig auch obligatorisch die Steuer-Identifikationsnummer / TIN (sofern der betreffende Staat eine solche vergibt) auf den Eröffnungsunterlagen anzugeben.

Erstmalige Meldung:
Als Bank sind wir verpflichtet, seit dem 01.01.2016 die steuerliche Ansässigkeit unserer Kunden festzustellen und bis zum 31. Juli 2017 die durch den Common Reporting Standard (CRS) vorgegebenen steuerrelevanten Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das Jahr 2016 zu übermitteln. Die erste Meldung erfolgte zum 31. Juli 2017 für den Meldezeitraum 2016.
Vor der Abgabe der Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern werden unsere Kunden, sofern eine Meldepflicht bei vorliegt, von uns einmalig über die Vornamen dieser Meldung informiert.

Turnus der Meldung:
Die Meldung erfolgt in einem jährlich Turnus, jeweils bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres für das jeweilige Vorjahr.  

Hinweis zum Datenschutz:
Die Meldung der gesetzlich vorgeschriebenen Daten und Informationen erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und Wahrung der Datensicherheit.

Aufgrund der Verpflichtung aus § 8 FKAustG ist die Bank als meldepflichtiges Institut gesetzlich verpflichtet, die meldepflichtigen Daten an das gem. § 8 FKAustG zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Für alle Bestandskunden werden aufgrund der bereits vorhandenen Daten die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) bestimmt. Sollte eine steuerliche Ansässigkeit in einem CRS-Teilnehmerstaat festgestellt werden, wird - falls noch nicht geschehen - von der Bank eine „CRS-Selbstauskunft“ angefordert.
 

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