Aschheim, 18. April 2024. Die FNZ Bank befindet sich seit dem Jahr 2023 aufgrund von Feststellungen aus einer turnusgemäßen §44-Prüfung zum Thema BAIT in einem konstruktiven Austausch mit der BaFin. Die Abarbeitung der Feststellungen liegt voll im Plan und es wurden bereits deutliche Verbesserungen erzielt. Zur Validierung der erfolgreichen Abarbeitung der Feststellungen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einsetzung eines Sonderbeauftragten ohne Geschäftsführungsbefugnisse bei der FNZ Bank beschlossen. Da sich so die Möglichkeit bietet, unsere erzielten Fortschritte laufend neutral zu validieren, begrüßen wir diese Maßnahme ausdrücklich.
Der Sonderbeauftragte wird auch den Merger zwischen Fondsdepot und FNZ Bank begleiten. Aktuell arbeiten beide Banken mit Blick auf eine gemeinsame, erfolgreiche Zukunft bereits eng zusammen. Wir sind uns sicher, aus dem Merger als nachhaltig gestärktes Institut hervorzugehen, das mit seinen kundenorientierten Lösungen langfristig am Markt erfolgreich sein wird.
Peter Karst, CEO der FNZ Bank: „Wir begrüßen die Validierung der erfolgreichen Abarbeitung der Feststellungen aus der §-44 Prüfung durch den Sonderbeauftragten der BaFin. Neben der planmäßigen und erfolgreichen Abarbeitung der Feststellungen haben wir bereits unterschiedliche Anpassungen und Stärkungen der Strukturen vorgenommen und so die Bank konsequent und ganzheitlich weiterentwickelt, um für unsere Partner und Kunden optimal aufgestellt zu sein. Dass der Sonderbeauftragte auch den Merger mit der Fondsdepot Bank begleitet, sehen wir als zusätzliche wertvolle Validierung, um im Sinne unserer Partner und Kunden die bestmögliche Qualität bei der Umsetzung sicherzustellen.“
Die Abarbeitung der Feststellungen hat auf Angebot, Services und Leistungserbringung der FNZ Bank für Partner und Kunden keinerlei Auswirkungen.