Kein Verwahrentgelt für Einlagen ab Oktober 2022

Mit Wirkung zum 01.10.2022 wird ebase vorerst kein Entgelt für die Verwahrung von Einlagen mehr erheben.

Unter anderem aufgrund des sich verändernden Zinsumfeldes und der Zinsanhebung der
Europäischen Zentralbank (EZB) wird ebase von ihrem Recht, Verwahrentgelt zu erheben, absehen.


Dies bedeutet für unsere Kunden:

Abweichend von den Angaben zum Verwahrentgelt im Preis- und Leistungsverzeichnis wird der
vereinbarte Kostensatz für die Verwahrung von Einlagen oberhalb des Freibetrags bei Konto flex
und Tagesgeldkonten von 0,50 % p.a. aus Kulanz und bis auf Widerruf auf 0,00 % p.a. reduziert.

Ab Oktober fällt daher, unabhängig von der Höhe der Kontoeinlagen, kein Verwahrentgelt mehr an.