A
Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Art der Kapitalertragsteuer und wird i. H. v. pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer direkt vom Geldinstitut an den Staat abgeführt. Über den Freistellungsauftrag kann man sich ab dem 01.01.2023 bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (bisher 801 Euro) p. a. als Einzelperson oder 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro) als Ehepaar von der Abgeltungsteuer befreien.

Anlagebetrag

Hierbei handelt es sich um den Geldbetrag, den Sie in ein Finanzprodukt (z. B. Fonds, ETF, Portfolio...) investieren möchten.

Anlageklasse

Eine Anlageklasse (auch Assetklasse oder asset class genannt, aus dem Englischen „asset = Anlage“) ist ein bestimmtes Anlagesegment, in das im Kapitalmarkt investiert werden kann, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffe.

Anlagestrategie

Mit der Entscheidung für eine Anlagestrategie entscheiden Sie sich gleichzeitig für ein bestimmtes Muster-Fondsportfolio, in der Ihr Anlagebetrag investiert wird.

Anpassungen Muster-Fondsportfolio

Die Anpassung der Muster-Fondsportfolios ist die Änderung der Gewichtung der im Muster-Fondsportfolio enthaltenen Fonds und/oder die Neuaufnahme bzw. Herausnahme eines oder mehrerer Fonds aus dem Muster-Fondsportfolio. Eine Anpassung des Muster-Fondsportfolios kann weder vom Kunden selbst vorgenommen werden noch kann der Kunde dies von der Bank verlangen. Die Fondsportfolioanpassung im jeweiligen Managed Depot erfolgt per automatisierten Verfahren, d. h. ohne weitere bzw. zusätzliche Weisung des Kunden.

Ausgabeaufschlag

Ein Ausgabeaufschlag ist ein Entgelt, das beim Kauf bestimmter Wertpapiere, wie zum Beispiel Investmentfonds, anfallen kann. Dieses finden Sie im jeweiligen Fondsfactsheet/Verkaufsunterlage oder in der Fondssuche.

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für Vermögenswirksame Leistungen (VL), die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 40.000 Euro bei Alleinstehenden und 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überschreitet. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die VL angelegt worden sind. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die VL angelegt worden sind. Der Anlagezeitraum wird durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Demzufolge sind VL grundsätzlich nicht innerhalb von sieben Jahren verfügbar, ohne den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

B
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift

Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in Euro aus EWR-Staaten berechtigterweise nicht einlöst.

Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags

Das Entgelt fällt an, wenn der Zahlungsdienstleister einen Überweisungsauftrag in Euro in EWR—Staaten berechtigterweise nicht ausführt.

C
Cost-Average-Effekt

Bei Fondssparplänen werden unabhängig von der Börsensituation regelmäßig Fondsanteile gekauft. Bei niedrigen Kursen werden dadurch mehr, bei hohen Kursen entsprechend weniger Fondsanteile erworben. Langfristig gesehen sinkt hierdurch in der Regel der durchschnittliche Kaufpreis des Fonds.

D
Datenschutz

Für ein Depot gelten die Datenschutzbestimmungen der Bank.

Depotführungsentgelte und sonstige Kosten

Wenn Sie ein Depot eröffnen möchten, stellt Ihre Bank Ihnen in der Regel dafür Depotführungsentgelte und ggf. sonstige Entgelte /Kosten in Rechnung. Die Höhe der Entgelte und Kosten variieren je nach Kreditinstitut, Höhe des Anlagebetrages und Art der Nutzung. Diese finden Sie im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis auf der produktspezifischen Übersichtsseite zu den Bedingungen, Preise und Leistungen. (Beispiele).

Dauerauftrag

Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

 

E
ETF

ETF steht für Exchange Traded Funds. Bei diesem Anlageprodukt handelt es sich um einen an der Börse gehandelten Indexfonds. Ein Indexfonds zielt darauf ab, einen bestimmten Index, wie zum Beispiel den DAX, und dessen Wertentwicklung nachzubilden. Der ETF setzt sich also aus den Wertpapieren zusammen, die der jeweilige Index enthält. Die vorgegebene Zusammensetzung ermöglicht ein sogenanntes passives Management, d. h. der ETF wird nur angepasst, wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert. Mehr Informationen

F
Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie als Anleger Ihre Bank anweisen, Ihre Kapitalerträge von der Abgeltungsteuer freizustellen, die sonst automatisch i. H. von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von den Kapitalerträgen abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet wird. Ab 01.01.2023 können maximal 1.000 Euro (bisher 801 Euro) pro Jahr für eine Einzelperson oder 2.000 Euro (bisher 1.602 Euro) pro Jahr für ein Ehepaar von der Abgeltungsteuer freigestellt werden. Sie können Ihren Freistellungsauftrag bequem im Online-Banking unter „Meine Daten" oder über das folgende Formular einrichten oder ändern.

FinTech

Der Begriff FinTech setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Wörter Finanzdienstleistung und Technologie zusammen. FinTechs versuchen im Finanzbereich mit Hilfe intelligenter Technik über das Internet einfache, kundenorientierte Lösungen für bislang komplexe Produkte zu liefern. FinTechs brauchen dazu jedoch in der Regel immer eine Bank im Hintergrund. Als Vollbank und liefern wir jedoch das komplette Produkt aus einer Hand.

G
Gutschrift einer Überweisung

Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung aus den EWR-Staaten auf seinem Zahlungskonto in Euro gutgeschrieben.

H
I
Indexfonds

siehe ETF

J
K
Kapitalerträge

Ein Kapitalertrag ist der Ertrag, den Sie als Zins, Dividende oder Wertsteigerung aufgrund Ihres angelegten Vermögen erhalten. Kapitalerträge sind steuerpflichtig und werden mit der sogenannten Abgeltungsteuer belastet.

Kontoführung

Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird.

Kontoüberziehung


Eingeräumte Kontoüberziehung: Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden.

Geduldete Kontoüberziehung: Der Kunde überschreitet mit einer Verfügung sein Guthaben bzw. die ihm eingeräumte Kontoüberziehung. Die Verfügung wird trotzdem ausgeführt und das Zahlungskonto entsprechend belastet

L
Liquidität

Liquidität, wörtlich "Flüssigkeit", bezeichnet die Zahlungsfähigkeit von Teilnehmern an der Wirtschaft. Also die Fähigkeit von Unternehmen, Staaten und Haushalten, ihre finanziellen Verpflichtungen einzuhalten.

Lastschrift

Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter überträgt dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der Lastschrifteinzug in Euro aus EWR-Staaten erfolgt. (siehe auch unter "Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift")

M
Muster-Fondsportfolio

Die Muster-Fondsportfolios, welche vom Vermögensverwalter vorgegeben werden, bestehen aus in Deutschland nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugelassenen inländischen Fonds/ETFs und/oder ausländischen Fonds/ETFs, die zum Vertrieb in Deutschland zugelassen sind. Der Anleger kann keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der jeweiligen Muster-Fondsportfolios nehmen, da diese im Rahmen einer standardisierten fondsgebundenen Vermögensverwaltung ausschließlich vom Vermögensverwalter bestimmt werden.

N
O
P
Passives Management

Passives Management wird bei ETFs eingesetzt, also bei Indexfonds, die in ihrer Zusammensetzung immer einen bestimmten Index abbilden. Während aktive Fondsmanager versuchen, mittels einer individuellen Anlagestrategie die Rendite des Marktes, also des Index, zu übertreffen, geht es beim passiven Management darum, möglichst genau den Markt (Index) und dessen Rendite abzubilden.

Q
R
Rebalancing

Der Vermögensverwalter kann in einem Managed Depot ein sog. Rebalancing veranlassen, um die mit den Veränderungen der Fondspreise im Zeitablauf verbundenen Abweichungen der tatsächlichen Zusammensetzung der Fondsportfolios in den Managed Depots von den jeweiligen Muster-Fondsportfolios auszugleichen. Durch diese Maßnahme wird per automatisierten Verfahren die Ist-Struktur der Fondsportfolios in den jeweiligen Managed Depots an die von der Bank vorgegebene Soll-Struktur in den Muster-Fondsportfolios angepasst (Rebalancing). Das Rebalancing kann ausschließlich vom Vermögensverwalter durchgeführt werden. Der Vermögensverwalter führt Rebalancings der Muster-Fondsportfolios durch, wenn eine einzelne Asset-Klasse im Muster-Fondsportfolio aufgrund der Wertentwicklung +/– 15 % von der Soll-Allokation der Asset-Klasse abweicht.

Robo-Advisor

Unter einem Robo-Advisor versteht man eine Art Finanzberater im Internet, der auf der Basis von klaren Regeln versucht, für den Anleger die passende Kapitalanlage zu finden. Dabei stehen fest definierte Handlungsabläufe (sogenannte Algorithmen) im Vordergrund. Mit Hilfe einiger vorgegebener Fragen wird dabei ein Kunden-Risikoprofil ermittelt und mit den vordefinierten Anlagestrategien abgeglichen.

S
Sondervermögen

Das bei einer Verwaltungsgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen angelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein sog. "Sondervermögen". Damit gehört es rechtlich nicht zum Vermögen der Verwaltungsgesellschaft und ist somit vor Verlust im Falle von deren Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz geschützt.

Sparplan

Bei einem Sparplan investiert der Anleger nicht einmalig eine bestimmte Summe, sondern legt regelmäßig, z. B. monatlich oder quartalsweise, einen festgelegten Betrag an. Mehr Informationen

Standardisierte fondsgebundene Vermögensverwaltung

Bei einer standardisierten fondsgebundenen Vermögensverwaltung wird dem Anleger eine aufgrund seiner eigenverantwortlich und selbstständig gemachten Angaben in der Geeignetheits-/Angemessenheitsprüfung, eine für ihn geeignete Anlagestrategie angeboten. Im Gegensatz zu einer individuellen Vermögensverwaltung stehen ausschließlich Muster-Fondsportfolios zur Verfügung.

T
Transaktionsentgelte

Für den Kauf und/oder Verkauf von Wertpapieren in Ihrem Depot zahlen Sie üblicherweise Transaktionsentgelt an Ihre Bank. Die Kosten variieren hier abhängig von der Höhe der Investments und Anzahl der Transaktionen. I. d. R. fallen für die bei unserer Bank geführten Depots für den Kauf/Verkauf von Fondsanteilen keine Transaktionsentgelte an, bei ETFs werden i. d. R. 0,2 % Transaktionsentgelt berechnet. Mehr Informationen finden Sie im jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis auf der produktspezifischen Übersichtsseite zu den Bedingungen, Preise und Leistungen. (Beispiele).

Thesaurierend

Thesaurierend ist das Gegenteil von ausschüttend und steht für die Einbehaltung von Gewinnen zur Reinvestition. Im Falle von Fonds bedeutet Thesaurierung also, dass der Ertrag sofort wieder angelegt wird.

U
Überweisung

Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn eine Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt (siehe auch unter "Gutschrift einer Überweisung" oder "Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags").

V
Verlustschwelle

Für jede Anlagestrategie in einem Managed Depot gibt es definierte Verlustschwellen. Bei der Überschreitung der definierten Verlustschwelle werden Sie informiert.

Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung (auch Finanzportfolioverwaltung) ist eine Finanzdienstleistung bei der Geld für Anleger verwaltet wird. Unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Kunden, betreut der Vermögensverwalter das Kundenvermögen und setzt die notwendigen Anlageentscheidungen für den Kunden um. Zusätzlich überwacht der Vermögensverwalter täglich das Kundenvermögen und liefert dem Anleger regelmäßig einen umfassenden Bericht.

Vorabpauschale

Die Vorabpauschale (oftmals auch als Vorabsteuer bezeichnet) ist eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen von inländischen und ausländischen Investmentfonds / ETFs, die im vergangenen Kalenderjahr keine Ausschüttung (thesaurierend) oder nur eine Teilausschüttung vorgenommen haben. Die pauschalisierte Mindestrendite orientiert sich am Basiszins der risikolosen Marktverzinsung der Bundesbank und wird jährlich am 2. Kalendertag des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt. Ist der Basiszins positiv, wird eine Vorabpauschale erhoben. Die Vorabpauschale ist damit ein Instrument zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds. Erhoben wird die Vorabpauschale nur, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds / ETFs vorliegt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die Vorabpauschale beim Verkauf der Fondsanteile vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen. Die Berechnung und Abwicklung der Vorabpauschale erfolgt meist über die depotführende Stelle.

 

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